top of page
Überschrift

Zusammenarbeit

Zusammenarbeit (Foto: AdobeStock_289059812)

Beginn einer Entwicklungsberatung oder Therapie

Bevor wir mit einer Zusammenarbeit beginnen, führen wir ein unverbindliches und unentgeltliches Vorgespräch in meinen Räumen – auch um uns gegenseitig kennen zu lernen und erste Informationen auszutauschen, zum Beispiel über
 

  • gegenseitige Erwartungen

  • methodische Vorgehensweisen

  • Art und Rahmenbedingungen einer Zusammenarbeit,

  • den finanziellen Rahmen.


Beim ersten regulären Termin geht es dann zunächst um eine Bestandsaufnahme der aktuellen Situation. Wir schauen uns anschließend an, welche Punkte aus dieser Bestandsaufnahme besonders wichtig sind und leiten daraus eine Struktur ab, an der wir das weitere Vorgehen orientieren.
Wenn Sie eine Therapie in Anspruch nehmen, umfasst diese eine Erstanamnese und einen psychischen Befund. Daraus lässt sich eine erste Diagnose oder ein Diagnoseverdacht ableiten. Im Laufe der Zusammenarbeit wird eine Diagnose weiter angepasst. Außerdem schätzen wir ab, welcher Zeit- und Kostenrahmen eingeplant werden muss. Das ist oft erst nach der Bestandsaufnahme/Anamnese möglich und manchmal auch davon abhängig, ob eine Krankenkasse sich beteiligt oder nicht. Bitte beachten Sie, dass Krankenkassen sich in der Regel nicht bzw. in sehr wenigen Fällen an den Kosten für einen Heilpraktiker für Psychotherapie beteiligen.

Von Zeit zu Zeit prüfen wir gemeinsam, wie der Stand unserer Zusammenarbeit ist - ob es Bedingungen gibt, die Änderungen erforderlich machen, oder ob das Begonnene fortgesetzt werden soll.

Abschluss einer Entwicklungsberatung oder Therapie

Wir planen ein gemeinsames Abschlussgespräch ein, in dem wir die erreichten Ziele und die Art unserer Zusammenarbeit reflektieren und würdigen. Den Zeitpunkt, wann ein Prozess beendet ist, stellen wir gemeinsam fest und überlegen, ob und wie es danach weitergehen könnte. Zum Beispiel, ob eine Vorbereitung auf das Ende erforderlich ist oder nicht. Manchmal ist es passend, eine Therapie stufenweise zu beenden. Das heißt, dass mehrere Nachsorgetermine in größeren Abständen hilfreich sein können.

Honorarvereinbarung und Rechnungsstellung

Das konkrete Honorar klären und vereinbaren wir stets im Vorfeld. Ein Zeitumfang je Termin von bis zu 1,5 Zeitstunden hat sich in meiner Praxis als zweckmäßig erwiesen. Dennoch wird jede Zusammenarbeit individuell zeit-, termin- und honorarbezogen abgestimmt – je nachdem, wie umfangreich diese voraussichtlich sein wird. Die Rechnung weist das Datum des Termins, die Bezeichnung der durchgeführten Leistungen sowie die Höhe des berechneten Betrages aus. Therapeutische Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit.

Honorar für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Solange ich mich in der Ausbildung in Systemischer Kinder- und Jugendlichentherapie befinde (bis ca. Mitte 2024), gelten deutlich vergünstigte Honorarsätze. Diese werden individuell vereinbart, zum Beispiel im Rahmen eines unentgeltlichen Vorgesprächs.

Bitte beachten Sie auch die ausführliche Information zum Datenschutz

bottom of page